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Neuer Bußgeldkatalog wird nach Verabschiedung durch den Bundesrat wohl noch 2021 in Kraft treten

Parkverstöße werden teurer. Foto: Björn Wylezich - stock.adobe.com

Die Bußgeldnovelle ist auf den Weg gebracht. Am 8. Oktober 2021 stimmte der Bundesrat den neuen Regelungen zu, die jetzt zunächst im Bundesgesetzblatt verkündet werden und drei Wochen später in Kraft treten. Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, wie zügig die Bundesregierung die Verkündung auf den Weg bringt. Zum einen wird mit dem neuen Bußgeldkatalog die im Hinblick auf die Bußgeldkatalog-Verordnung aus dem Jahr 2020 geltende Rechtsunsicherheit beseitigt und auf höhere Bußgelder statt auf die damals geplanten Fahrverbote gesetzt. Zum anderen wird dem Ziel Rechnung getragen, die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs zu erhöhen.

Höhere Verwarngelder bei Parkverstößen

Kraftfahrer müssen nach dem neuen Bußgeldkatalog unter anderem mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 € statt bisher 15 € für allgemeine Halt- und Parkverstöße rechnen. Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, zahlt 55 € Bußgeld, wer Feuerwehrzufahrten blockiert oder Rettungsfahrzeuge behindert risiert ein Bußgeld von 100 €.

Mehr Schutz für Geh- und Radwege

Geh-, Radwege und Seitenstreifen sind stärker ins Blickfeld gerückt. Bis zu 100 € können bei einer vorschriftwidrigen Nutzung fällig werden. Bisher lag dieser Satz bei höchsten 25 €. Und die sogenannten Poser - aber nicht nur sie - müssen wegen unnötigem Lärm bzw. einer vermeidbaren Abgasbelästigung mit einem Bußgeld von bis zu 100 € rechnen.

Die oft misslichen Zustände bei Rettungsgassen haben zu einem Bußgeld von 200 bis 320 € und einem Monat Fahrverbot geführt, die bei allen greifen, die keine Rettungsgasse bilden oder diese zwecks schnellerem Vorankommen durchfahren.

Höhere Bußgelder für zu schnelles Fahren

Ansonsten sind die Bußgelder für zu schnelles Fahren durchweg angehoben worden - innerorts wie außerorts. Vor allem im unteren Bereich wurden sie in der Regel verdopplt. So kostet ein innerörtlicher Tempoverstoß von bis zu 10 km/h künftig 30 € statt bisher 15 €, bei 11 bis 15 km/h sind es 50 € statt 25 € und bei 16 bis 20 km/h liegt das Bußgeld statt bei 35 € künftig bei 70 €.

Regeln für E-Mobilität

Auch die E-Mobilitiät hat Eingang in den Bußgeldkatalog gefunden. Bisher nicht geregelt war das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos oder für Car-Sharing-Fahrzeuge. Wer hier falsch parkt, muss künftig mit einem Verwarnungsgeld von 55 € rechnen.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
Verkehrsrecht l Verkehrsstrafrecht l Bußgeldrecht

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