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BGH bestätigt Verurteilung wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Worms

Blick auf Worms. Foto: iStock.com/Pictures-and-Pixels

Ein Urteil des Landgerichts Mainz vom 20. März 2023, das einen Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt hatte, wurde jetzt vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigt. Aus Sicht des Senats hat die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben (BGH, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 4 StR 302/23).

Fußgänger traten trotz roter Ampel auf die Fahrbahn

Der Angeklagte fuhr am Abend des 7. Juli 2022 in Worms mit einem hochmotorisierten Fahrzeug durch die Innenstadt und beschleunigte trotz geltender Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf bis zu 123 km/h. Im Bereich einer Fußgängerampel kam es zu einer verhängnisvollen Kollision mit zwei Personen. Diese waren, obwohl die Fußgängerampel für sie noch rotes Licht zeigte, auf die Fahrbahn getreten, um diese zu überqueren.

Tödliche Kollision trotz Vollbremsung

Der Angeklagte leitete zwar noch eine Vollbremsung ein, gleichwohl kam es zu einer tödlichen Kollision mit einem der beiden Passanten. Dem anderen war es im letzten Moment gelungen zurückzuzucken, sodass er nicht vom Fahrzeug erfasst wurde.

Das Verfahren hatte ergeben, dass der Angeklagte die Gefahr einer tödlichen Kollision billigend in Kauf genommen hatte. Allerdings hatte er darauf vertraut, dass sich Fußgänger im letzten Moment aus dem Gefahrenbereich würden retten können oder zumindest er noch rechtzeitig würde ausweichen können. Mit einer tatsächlichen Kollision hatte er nicht gerechnet.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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